§ 14 ZPO, § 487 Abs 1 Z 3 ZPO, Art 12 IPRG, Art 187a Abs 3 PGR
Treuhänder eines liechtensteinischen Trusts bilden in Bezug auf den Streitgegenstand der negativen Feststellungsklage eine einheitliche Streitpartei, weil das ergehende Urteil Wirkung gegenüber allen Klägern als Treuhändern zeitigt.

