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KESt-freie Auszahlung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen aus der PS - BFG folgt OGH 15. 10. 2024, 2 Ob 66/24f

RechtsprechungJudikaturFriedrich FrabergerPSR 2025/38PSR 2025, 121 - 126 Heft 3 und 4 v. 11.2.2026

§ 27 Abs 5 Z 7 EStG idF BBG 2011; § 27 Abs 1 Z 7 EStG idF vor BBG 2011

RS 1 (amtlich): Das Vermögensopfer des Stifters und Erblassers tritt bei Vorliegen eines (bloßen) Änderungsvorbehalts erst mit dem Tod des Stifters ein. Auch wenn ein umfassender Änderungsvorbehalt keine widerrufsgleichen Wirkungen erzeugen kann, hindert er doch die Erbringung des Vermögensopfers.

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