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Wer ist der Treugeber eines fiduziarisch errichteten Trusts?

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2024/34PSR 2024, 131 - 135 Heft 3 v. 22.10.2024

Art 897, 917, 922 PGR; Art 932a §§ 49, 68 TrUG; Art 552 § 4 Abs 3 PGR; § 863 ABGB

Treugeber (Settlor) ist, wer einen Teil seines Vermögens mittels Treuhandurkunde einem Trust widmet.

Die Bestimmung des Art 552 § 4 Abs 3 PGR ist bei der indirekten Stellvertretung anlässlich der Trusterrichtung analog anzuwenden. Daher gilt der Geschäftsherr (Machtgeber) als Treugeber und ihm kommen daher auch die Kontrollrechte zu.

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