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Begünstigungsberechtigte sind Aufsichtsverfahren zwingend beizuziehen, wenn es ihre Rechte betrifft

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2024/33PSR 2024, 124 - 131 Heft 3 v. 22.10.2024

Art 552 §§ 3, 29, 31, 32 und 35 PGR; Art 2 Abs 1 lit c AußStrG

In einem Außerstreitverfahren besteht die Pflicht zur amtswegigen Beiziehung einer "materiellen" Partei, da ansonsten die Nichtigkeit des Verfahrens droht.

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