§ 9 Abs 2 Z 4, §§ 14, 23 Abs 2 PSG
Eine Degradierung des Vorstands zu einem bloßen Vollzugsorgan ist stets unzulässig.
Wird ein Beirat aufsichtsratsähnlich eingerichtet, ist die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 Satz 2 PSG analog anzuwenden.
§ 9 Abs 2 Z 4, §§ 14, 23 Abs 2 PSG
Eine Degradierung des Vorstands zu einem bloßen Vollzugsorgan ist stets unzulässig.
Wird ein Beirat aufsichtsratsähnlich eingerichtet, ist die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 Satz 2 PSG analog anzuwenden.