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Rechtsmittellegitimation des wirtschaftlichen Stifters in Insolvenzverfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2022/34PSR 2022, 149 - 150 Heft 3 v. 21.12.2022

Art 10 Abs 2, Art 3 Abs 2 flIO; Art 552 § 4 Abs 3 PGR

Die Rekurslegitimation kommt nur den jeweiligen Schuldnern bzw bei Gesellschaften deren vertretungsbefugten Organen sowie den Gläubigern bescheinigter Konkursforderungen zu.

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