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Zur Nichterreichbarkeit des Stiftungszwecks iSd § 35 Abs 2 Z 2 PSG

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2022/25PSR 2022, 127 - 129 Heft 3 v. 21.12.2022

Die Nichterreichbarkeit des Stiftungszwecks ist durch Gesamtbetrachtung aller Umstände festzustellen. Mitunter wird hierfür eine Prognose erforderlich sein.

Der Stiftungszweck ist dann nicht mehr erreichbar, wenn nach menschlichem Ermessen auf längere Sicht keine Umstände eintreten werden, die ihn erreichbar machen.

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