§ 1 PSG; § 1 UGB; § 1 KSchG
Der OGH bekräftigt, dass derjenige ein Unternehmen betreibt, der in seinem Namen unternehmensbezogene Geschäfte abschließt. Nicht jede Vorbereitungshandlung begründet bereits eine Unternehmereigenschaft, sondern nur solche, die auf die Aufnahme des Betriebs eines Unternehmens iSd § 1 Abs 2 UGB gerichtet sind.