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Zur materiellen Organstellung eines zur Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstands berufenen Gremiums

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2021/6PSR 2021, 28 - 31 Heft 1 v. 6.4.2021

Bei der Bestellung von Personen oder Gremien, die nicht in § 14 Abs 1 PSG genannt werden, ist ohne Rücksicht auf die formelle Bezeichnung im Einzelfall zu prüfen, ob ihnen iSd materiellen Organbegriffs auch Organstellung zukommt.

Wesentlich ist, ob den Betroffenen Einflussmöglichkeiten auf die Willensbildung und/oder die Leitung bzw die Überwachung des Stiftungsvorstands zukommen.

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