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Ermessensbegünstigung durch Vertrag näher konkretisierbar

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2020/7PSR 2020, 45 - 49 Heft 1 v. 5.6.2020

Art 552 § 7 flPGR

Das Ermessen kann vom Stiftungsrat dahingehend ausgeübt werden, dass er vertraglich eine jährliche "Mindestausschüttung" zugesteht, über welche er (nach wie vor) nach freiem Ermessen auch hinausgehen kann.

StGH 2016/138

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