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Abschließende Regelung der Anfechtungstatbestände in der RSO

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2020/6PSR 2020, 40 - 45 Heft 1 v. 5.6.2020

Art 907 Abs 2 PGR; Art 64 ff RSO; Art 75 RSO

Die internationalen rechtlichen Bestimmungen des Art 75 Abs 2 und 3 RSO beziehen sich ausschließlich auf die materiellen Bestimmungen der Anfechtungsordnung und nicht auf formelle Fragen und auch nicht auf allenfalls materielle Fragen, die nicht mit den Anfechtungstatbeständen im engeren Sinn zu tun haben, wie zB die Beweislastverteilung.

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