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Zur Vertretung der Vorstiftung im Fall des Todes eines Mitglieds des Stiftungsvorstands

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2019/9PSR 2019, 43 - 44 Heft 1 v. 9.5.2019

Verstirbt ein Mitglied des Stiftungsvorstands einer Vorstiftung, obliegt die Vertretung den verbleibenden Mitgliedern des Stiftungsvorstands und nicht dem Stiftungskurator.

Die Vertretungsmacht des Stiftungskurators gem § 8 Abs 3 Z 2 PSG ist beschränkt und durch die Bestellung der Mitglieder des (ersten) Stiftungsvorstandes auflösend bedingt.

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