Die Finanzskandale der letzten Jahre haben den österreichischen Gesetzgeber veranlasst, Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in börsenotierte Unternehmen und damit in die Finanzmärkte einzuholen. Im Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 (GesRÄG)1) werden diese Vorschläge unter anderem durch eine Ausweitung des im Aufsichtsrat angesiedelten Prüfungsausschusses (Bilanzausschuss, Audit Committee) und seiner Kompetenzen umgesetzt.