Bislang unerörtert geblieben ist die Frage, welche Konsequenzen die Stiftungserrichtung bei nachfolgender Scheidung des Stifters, insbesondere für das Aufteilungsverfahren, nach sich zieht. Der Beitrag will erste Denkanstöße geben und die Diskussion über diese praktisch wichtige Frage eröffnen.