Die KV-Fähigkeit des Verbandes der Privatkrankenanstalten Österreichs kann sich nur auf Einrichtungen beziehen, in denen besondere Pflegeleistungen für pflegebedürftige Personen erbracht werden und das Merkmal hinzutritt, dass der Tätigkeitsschwerpunkt der Leistungen in der ärztlichen Betreuung liegt.