Die Autoren beschäftigen sich insb mit der Ausdehnung der Erhaltungspflicht des Vermieters durch die WRN 2006 auf die Beseitigung erheblicher Gesundheitsgefährdungen, die ihrer Ansicht nach zum Teil unklar und widersprüchlich geraten ist.
Die Autoren beschäftigen sich insb mit der Ausdehnung der Erhaltungspflicht des Vermieters durch die WRN 2006 auf die Beseitigung erheblicher Gesundheitsgefährdungen, die ihrer Ansicht nach zum Teil unklar und widersprüchlich geraten ist.