In dem Beitrag werden die Änderungen im Wohnungseigentumsrecht durch die WRN 2006 ausführlich behandelt (siehe dazu auch Zak 2005/113 und 2006/392). Ua vertritt der Autor die Ansicht, dass das neu geschaffene Aussonderungsrecht eines bedarfsqualifizierten Eigentümerpartners im Konkurs des anderen Partners nur dann besteht, wenn kein Konkursgläubiger einen Exekutionstitel für dieselbe Forderung gegen beide Partner hat. Wenn ein Gläubiger eines Partners nach dessen Tod benachteiligt wird, weil für den Anteil ein geringerer als der im Gesetz vorgesehene Übernahmspreis vereinbart wird, könne er ohne weitere Voraussetzungen mit Anfechtungsklage sui generis dagegen vorgehen.