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Pläne im Bauwesen

PraktischesBau(rechts)lexikonMargit BammerZRB 2013, III Heft 1 v. 1.4.2013

Der Begriff „Plan“ steht im allgemeinen Sprachgebrauch für unterschiedliche Inhalte:

die Vorstellung einer zukünftigen Handlungsabfolge,die zeichnerische Darstellung von Abläufen oder Abhängigkeiten

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