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Pflegschaftsverfahren - keine Antragslegitimation künftiger Pflegeeltern

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/120Zak 2006, 72 Heft 4 v. 28.2.2006

ABGB § 154 Abs 2, § 176 Abs 1, § 186

Pflegeeltern mit Antragslegitimation im Pflegschaftsverfahren sind nur Personen, die das Kind bereits tatsächlich pflegen und erziehen - zumindest teilweise im Innenverhältnis (dh ohne Obsorgeübertragung). Daher sind Personen, die die Pflegeelternstellung erst anstreben, nicht antragslegitimiert.

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