( BPGG § 3 Abs 1, OFG § 5a, ASVG §§ 500 ff. ) Pflegegeldleistungen an im Ausland lebende, nach §§ 500 ff. ASVG begünstigte Personen gebühren auch dann nur entsprechend der Pflegegeldstufe 2, wenn sie tatsächlich nach der Pflegegeldstufe 5 einzustufen wären.
OGH 10 Ob S 229/97t v. 12.08.1997