( EO § 294 ) Auch wenn dem Gläubiger eines Arbeitnehmers gemäß einer privatrechtlichen Verpfändungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer das Recht zustand, den Arbeitnehmer aufzufordern, seine Zustimmung zur Einziehung seiner Gehälter beim Arbeitgeber zu erteilen, um Forderungen aus einem Kreditvertrag abzudecken, kommt keine wirksame Zession der Gehälter des Arbeitnehmers zustande, wenn der Arbeitnehmer nicht vor Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über sein Vermögen tatsächlich hiezu aufgefordert wurde.