Am 18. 11. 2004 wurde im Nationalrat das PensionsharmonisierungsG beschlossen, mit dem ein Allgemeines Pensionsgesetz (APG) erlassen wird und zahlreiche Bestimmungen der Sozialversicherungsgesetze (ASVG, GSVG, BSVG) geändert werden. Ebenfalls geändert wird das Pensionsrecht für BundesbeamtInnen. Im Folgenden werden die Schwerpunkte dargestellt: