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Pensionsabfindung mit Wettbewerbsklausel

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/143RdW 2004, 178 Heft 3 v. 15.3.2004

AngG § 36

1. Auf eine Betriebspensionsabfindung, die im Zuge einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbart und dabei auf die im seinerzeitigen Pensionsvertrag vereinbarte Konkurrenzklausel verwiesen wird, ist § 36 Abs 2 Z 1 AngG aF (ie § 36 Z 2 AngG nF: Verbot einer Konkurrenzklausel, die den Jahreszeitraum ab Vertragsbeendigung überschreitet) anzuwenden.

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