Nach der Kundmachung der Vereinbarung mit Salzburg im BGBl I 2006/140 vom 8. 8. 2006 hat der Bund mit allen Bundesländern Gliedstaatsverträge nach Art 15a B-VG über die Sicherstellung der Patientenrechte (Patientenchartas) abgeschlossen. Die Chartas sollen eine vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte gewährleisten, da diese - aufgrund ihres Charakters als kompetenzrechtliche Querschnittsmaterie - auf zahlreiche Rechtsvorschriften aufgeteilt sind.