Das Patentrecht weist - wie so manches Sonderrechtsgebiet - einige Bestimmungen auf, die Verwendungs- und vor allem Schadenersatzansprüche abweichend vom ABGB regeln. Es stellt sich die Frage, ob dies durch die Besonderheiten der zu regelnden Materie sachlich gerechtfertigt ist oder ob hier nicht notwendige Abweichungen vorgesehen werden, die allgemeine Grundsätze des Privatrechts missachten und dadurch die Idee der Gerechtigkeit beeinträchtigende Wertungswidersprüche in die Rechtsordnung hineintragen.