Weder das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) noch die Einstufungsverordnung (EinstV) noch die Kinder-Einstufungsverordnung (Kinder-EinstV) kennen diesen Begriff bzw diese Art eines Zeitwertes. Mit Ausnahme des Fixwertes "Erschwerniszuschlag" (§ 8 Kinder-EinstV) und des Maximalwertes für alle Hilfsverrichtungen gesamt (§ 4 Abs 3 Kinder-EinstV) kennt die Einstufungsverordnung für Kinder und Jugendliche ausschließlich .

