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Probleme der Stellvertretung in Alten- und Pflegeheimen

Haftung, Kosten & QualitätAufsatzVerena-Maria NiedristÖZPR 2024/58ÖZPR 2024, 120 - 124 Heft 4 v. 11.9.2024

Da vor allem mit dem Ansteigen des Lebensalters vermehrt mit kognitiven Einschränkungen, wie etwa demenziellen Erkrankungen, zu rechnen ist, kommt es bei den betroffenen Personen oftmals zu Beeinträchtigungen der Entscheidungsfähigkeit. Der Lebensalltag in Alten- und Pflegeheimen wird vielfach von medizinischen Interventionen bestimmt. Für die Rechtmäßigkeit derartiger Eingriffe hat nach der ärztlichen Aufklärung grundsätzlich eine Einwilligung der betroffenen Person zu erfolgen. Ist eine Einwilligung durch die zu behandelnde Person selbst nicht möglich (zB aufgrund mangelnder Entscheidungsfähigkeit) oder möchte sich die betroffene, nicht entscheidungsfähige Person keiner Behandlung unterziehen, so ist die Zustimmung bzw Behandlungsablehnung - außer bei Gefahr im Verzug - durch einen Vertreter vorzunehmen. Diese zwingend erforderliche Vertretung kann zu zahlreichen praktischen Problemen führen.

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