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Die Zahl der Erwachsenenvertretungen steigt weiter an

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtAufsatzMartin MarlovitsÖZPR 2024/55ÖZPR 2024, 114 - 116 Heft 4 v. 11.9.2024

Am 1. 7. 2018 ist das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft getreten und hat das bisherige Sachwalterrecht abgelöst. Mit der Neuregelung der gesetzlichen Vertretung volljähriger Personen wurden zwei primäre Ziele verfolgt: die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie eine Reduktion der (vormaligen) Sachwalterschaft. Dennoch steigt die Zahl der Erwachsenenvertretungen weiter an. Wurden die Ziele (bislang) verfehlt?

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