Nein! Beinahe zum Alltag der Pflegegeldeinstufung, im Besonderen im sozialgerichtlichen Klagsverfahren, zählt die Berufung auf den Besitz eines Behindertenpasses, in dem ein bestimmter Grad der Behinderung ausgewiesen ist.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.