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Pflegevorsorge und Finanzausgleich

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzJohannes RuddaÖZPR 2023/85ÖZPR 2023, 142 - 145 Heft 5 v. 9.11.2023

Alle fünf Jahre verhandeln der Bund, die Länder und die Gemeinden über die Verteilung der gemeinschaftlichen Steuern und Abgaben um die Ertragsanteile der Gebietskörperschaften. Bund, Länder und Gemeinden erbringen viele Aufgaben, wodurch der Finanzausgleich seine Komplexität erhält. Daher sind regelmäßige Anpassungen erforderlich. Insbesondere sind die demografisch bedingten steigenden Ausgaben für die Gesundheit aller Bürger und die Langzeitpflege zu nennen. Bei den derzeitigen Finanzausgleichsverhandlungen pochten die Länder und Gemeinden darauf, die in ihren Bereichen massiv gestiegenen Ausgaben abzugelten. Der Bund hingegen strebte mit einem zusätzlichen Zuschuss Reformen im Gesundheits- und Pflegewesen an. Nach vielen Verhandlungen seit Dezember 2022 wurde am 3. 10. 2023 eine Grundsatzeinigung erzielt, mit der der Bund den Ländern und Gemeinden insgesamt 3,4 Milliarden Euro mehr für jedes Jahr von 2024 bis 2028 zur Verfügung stellt. Im Langzeitpflegebereich sind davon die dauernde Sicherung der Entgelterhöhung für die Pflegekräfte, der Pflegefonds, die 24-Stunden-Betreuung und die Abgeltung für die Aufhebung des Pflegeregresses betroffen.

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