Personalbetreuungsstand in einem "Mischheim". Die Verhängung einer Verwaltungsstrafe über den handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH, die ein Altenwohn- und Pflegeheim betreibt, wegen Unterschreitung des vorgeschriebenen Betreuungspersonalstands setzt voraus, dass klare verbindliche Vorgaben für den geforderten Betreuungspersonalstand bestehen.
Ra 2020/10/0158

