Corona-Schutzimpfung. OGH: Überwiegt der Nutzen der angestrebten Behandlung (SARS-CoV-2-Impfung) im konkreten Fall die zu erwartenden Belastungen der betroffenen Person nicht deutlich, ist die gerichtliche Genehmigung der Zustimmung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters zur Verabreichung der Schutzimpfung samt der notwendigen Auffrischung abzulehnen.
4 Ob 174/22z

