Mit der Schaffung von Datenschutzbestimmungen im UbG hat der Gesetzeber auf Schwachstellen in der Kommunikation zwischen involvierten Institutionen im Verfahren über die Unterbringung einer betroffenen Person reagiert und wichtige Klarstellungen getroffen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

