Freiheitsbeschränkung. Es liegt eine Freiheitsbeschränkung vor, wenn das Verlassen eines Raumes vom Willen einer anderen Person abhängt.
7 Ob 124/22v
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Freiheitsbeschränkung. Es liegt eine Freiheitsbeschränkung vor, wenn das Verlassen eines Raumes vom Willen einer anderen Person abhängt.
7 Ob 124/22v
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
