"Weil keine Betreuungsperson für den Bewohner abgestellt werden konnte, mussten die Pflegekräfte vor Ort dazu übergehen, den Bewohner in sein Zimmer einzusperren, damit er vor Schaden bewahrt und er auch daran gehindert wurde, in andere Zimmer zu gehen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

