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Unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten für Arbeitsleistungen in der Nacht

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtRechtsprechungJudikaturGregor ErlerÖZPR 2022/80ÖZPR 2022, 138 Heft 5 v. 28.10.2022

Unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten für Arbeitsleistungen in der Nacht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun - ähnlich wie bereits der Oberste Gerichtshof (OGH) in 8 Ob A 32/21w (siehe dazu Kiesl, ÖZPR 2022/42, 71) - entschieden, dass unterschiedliche Überstundenzuschläge für Arbeitsleistungen während einer Rufbereitschaft in der Nacht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten eine unzulässige Diskriminierung darstellen.

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