Anerkennung, Freizeit und Erholung spielen vor dem Hintergrund der Arbeitsbelastung eine immer größere Rolle. Einige Kollektivverträge im Gesundheitsbereich, aber auch in anderen Branchen, regeln daher ab dem Erreichen einer gewissen Beschäftigungsdauer zusätzliche, einmalige Freizeitansprüche, die sogenannte Jubiläumsfreizeit. Dieser Beitrag zeigt Hürden und Probleme solcher Regelungen im Falle einer Erkrankung in der Praxis auf und diskutiert mögliche Auslegungen.

