Seit 1. 8. 2022 müssen sich mit COVID-19 Infizierte nicht mehr in Quarantäne begeben. Für sie gelten nur mehr Verkehrsbeschränkungen nach der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (Art 3 COVID-19-VbV BGBl II 2022/295). Die damit verbundenen Fragen wurden bereits frühzeitig politisch bzw von Expert:innen problematisiert. Das gilt auch für den Umstand, dass aktuell positiv getestete Personen wieder arbeiten dürfen (oder auch müssen). Daraus ergeben sich zahlreiche Rechtsfragen für die Arbeitnehmer:innen (AN) wie für ihre Arbeitgeber:innen (AG). Einige dieser Probleme sollen in der Folge einer ersten Einschätzung unterzogen werden, wobei naturgemäß ein besonderer Fokus auf den Gesundheits- und Pflegebereich zu richten ist.

