Organisieren einer Pflegekraft. VwGH: Ebenso wie Fahrtkosten, die ihre Ursache in der Betreuung eines betagten Elternteils haben, zählt auch das Organisieren einer Pflegekraft für die Eltern nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen nach dem Einkommensteuerrecht. Eine Ausnahme könnte bei atypischen Umständen bestehen.
Ra 2020/15/0029

