2020 hatte sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit den in Österreich geltenden Strafbestimmungen "Tötung auf Verlangen" und "Mitwirkung am Selbstmord" zu beschäftigen. Am 11. 12. 2020 veröffentlichte er sein Erkenntnis zur Sterbehilfe. Der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung und soll in Zukunft liberaler verfasst werden. 2021 soll als Jahr der breiten öffentlichen Diskussion genutzt werden, ehe zum Jahresende eine neue Bestimmung vorgestellt wird. Dies hat auch Auswirkung auf die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, die schwer kranke, sterbende oder suizidwillige Personen betreuen.

