Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 11. 12. 2020 ist die Beihilfe zum assistierten Suizid ab 1. 1. 2022 in Österreich zulässig. Gemäß einer repräsentativen Umfrage des Ludwig Boltzmann Institute Digital Health and Patient Safety (FN ) befürworten 61 % der Österreicher*innen diese Entscheidung des VfGH. Die Umfrage hat aber auch gezeigt, dass sich viele Menschen über die Formen der Sterbehilfe bzw deren rechtliche Zulässigkeit nicht ausreichend informiert fühlen. 71 % der Befragten sind der Ansicht, dass Ärzt*innen Beihilfe leisten sollen; 12 % sprechen sich für Angehörige der Pflege aus. Dem stehen aber viele medizinische und pflegerische Fachgesellschaften sehr kritisch bis ablehnend gegenüber. Der Gesetzgeber ist nun am Zug, unter Einbindung der Gesundheitsberufe und betroffener Organisationen und Institutionen eine entsprechende Regelung zu treffen. Diese soll ua ein Procedere zur Feststellung des freien Willens des/der Sterbewilligen vorsehen und die Rolle der Gesundheitsberufe im Zusammenhang mit der Beihilfe zum Suizid festlegen. Im folgenden Beitrag wird - im Zusammenhang mit dem assistierten Suizid - vor allem die mögliche Rolle der Pflege samt den entsprechenden Stellungnahmen und Vorstellungen beleuchtet.

