Pflegeregress und Mieteinnahmen. VwGH: Es entspricht nicht dem Vbg MSG, wenn die Behörde der in einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommenen Person vorschreibt, ihre Eigentumswohnung zu vermieten. Lukriert die Hilfesuchende dagegen tatsächlich Einnahmen aus einer (im Anspruchszeitraum erfolgten) Vermietung einer Wohnung, so stellen derartige Mieteinnahmen verwertbare "Einkünfte" dar, die nicht dem Verbot des Pflegeregresses unterliegen.
Ro 2019/10/0036

