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Keine Haftung des Erwachsenenvertreters gegenüber Pflegeheim

Haftung, Kosten & QualitätRechtsprechungJudikaturMatthias NeumayrÖZPR 2021/113ÖZPR 2021, 192 Heft 6 v. 20.12.2021

Keine Haftung des Erwachsenenvertreters gegenüber Pflegeheim. OGH: Da die Pflichten des Erwachsenenvertreters der Wahrung und Förderung des Wohls des Betroffenen, nicht jedoch dem Schutz des Vermögens Dritter dienen, haftet der Erwachsenenvertreter nicht einem Dritten gegenüber für die Verletzung einer solchen Pflicht.

1 Ob 52/21k

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