Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (Coronavirus) wurden im Rahmen des 2. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/16, und des 3. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/23, auch einige Erleichterungen und Flexibilisierungen im Berufsrecht der Gesundheitsberufe normiert, die für die Dauer der gegenwärtigen Pandemie gelten.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

