Die Bewältigung der COVID-19-Situation in Österreich seit ca Mitte März 2020 fordert vor allem jene Berufsgruppen besonders, die im Zuge der Pandemie als systemerhaltende und -relevante Berufe zusammengefasst wurden. Diese sind neben den Beschäftigten im Lebensmittelhandel vor allem die Beschäftigten in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen. Im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe soll daher bspw in Oberösterreich eine Corona-Prämie die außerordentlichen Leistungen der Beschäftigten honorieren. Gleichzeitig wurde auch angekündigt, dass die Prämie im Fall einer Teilzeitbeschäftigung aliquotiert wird, also an das jeweilige Arbeitszeitausmaß angepasst wird. Zu Recht?

