Im Februar 2020 hat es die ersten infizierten Personen in Österreich gegeben und die Zahl derer nimmt seither kontinuierlich zu. Die Bundesregierung und der Gesetzgeber haben inzwischen durch das erste (FN ) und zweite (FN ) COVID-19-Gesetz sowie zahlreiche Verordnungen und Erlässe rigorose Maßnahmen gesetzt, um die Bevölkerung zu schützen und die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen. Im Folgenden werden zuerst relevante arbeitsrechtliche Fragestellungen behandelt, um danach konkret auf den Pflegebereich einzugehen.

