Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019 wurde die Anzeigepflicht für Gesundheitsberufe neu geregelt und im Wesentlichen vereinheitlicht. Diese Neuregelung der Anzeigepflicht ist mit 30. 10. 2019 in Kraft getreten und betrifft ua die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen, Sanitäter und Ärzte.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

