Pflegekosten und Steuerguthaben. OGH: Der Grundsatz des § 324 Abs 3 ASVG, wonach 80 % der jeweiligen Pensionseinkünfte ex lege auf den Sozialhilfeträger übergehen, der die Kosten der Verpflegung des Pensionisten in einem Heim trägt, gilt auch für eine Steuergutschrift, die aus der Arbeitnehmerveranlagung resultiert.
2 Ob 72/19f

