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Der neue "Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus"

Haftung, Kosten & QualitätAufsatzWalter J. PfeilÖZPR 2019/76ÖZPR 2019, 124 - 128 Heft 4 v. 6.8.2019

Am 2. 7. 2019 hat der Nationalrat aufgrund eines Initiativantrags (905/A 26. GP ) mit großer Mehrheit Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und Bauern-Sozialversicherungsrecht (BSVG) beschlossen, die das Ausgleichszulagenrecht betreffen. Diese Änderungen wurden medial und politisch (vgl sogar die Parlamentswebsite: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00905/index.shtml [Stand 22. 7. 2019]) als "höhere Mindestpensionen für Langzeitversicherte" propagiert. Diese Bezeichnung ist nicht nur rechtlich unpräzise, sondern irreführend. Sie verdeckt auch die Probleme, die mit dieser Regelung verbunden sind.

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