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Welche Personen können nach dem neuen Erwachsenenschutzrecht als nächste Angehörige gesetzliche Erwachsenenvertreter sein?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtFragen aus der PraxisAufsatzHans Peter ZierlÖZPR 2019/69ÖZPR 2019, 120 Heft 4 v. 6.8.2019

Mit dem seit 1. 7. 2018 geltenden 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurde die "Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger" durch das Rechtsinstitut der "Gesetzlichen Erwachsenenvertretung" abgelöst.

Damit wurde aber auch der Begriff "nächste Angehörige"

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